Fehmarn – Burgtiefe – Südstrand

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu Beherbergungsverträgen

(Stand: 30.07.2023)

  1. Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge und sämtliche Leistungen, die von der Vermieterin Claudia Masuch, Lauenburger Str. 44, 45731 Waltrop (im Weiteren nur als Vermieter bezeichnet) bei folgenden Ferienwohnungen angeboten werden:
    Nr. 009, Strandhaferweg 7, 23769 Fehmarn Ot. Burgtiefe
    1.2. Von diesen AGB abweichende individuelle Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.

  1. Vermietungsobjekte
    2.1. Der Vermieter bietet die unter 1.1. aufgeführten Ferienwohnungen zum Anmieten zwecks eines Urlaubes oder zwecks eines sonstigen befristeten Aufenthaltes an Gäste an.
    2.2. Die Ferienwohnung Nr. 009 ist für maximal 2 Personen ausgelegt. Eine Überbelegung bei den Ferienwohnungen (Kinder gelten als
    volle Person) ist nur mit Einverständnis des Vermieters in Ausnahmefällen möglich.
    2.3. In den Ferienwohnungen gilt ein striktes Rauchverbot.
    2.4. Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist untersagt.
    2.5. Das Laden von Elektroautos, -Roller, E-Bikes, etc. ist an Steckdosen der Wohnung und des Hauses strikt verboten.

  2. Vertragsschluss und Vertragspartner
    3.1. Ein Beherbergungsvertrag kommt durch eine Buchungsbestellung des Gastes mit entsprechender schriftlicher Buchungsbestätigung des Vermieters oder einer von ihm beauftragten Person zustande.
    3.2. Vertragspartner ist der Vermieter und der Mieter bzw. Gast. Nimmt ein Dritter für den Gast die Bestellung vor, so haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
    3.3. Bei mehreren Personen als Mieter genügt für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters, wenn sie einem der Mieter zugeht. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zum Empfang von Willenserklärungen des Vermieters. Dies gilt auch für Kündigungs- und Rücktrittserklärungen.

  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Kurtaxe
    4.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gemietete Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vermieter stellt auch die Kurkarten aus.
    4.2. Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Ferienwohnungsüberlassung, die sonstigen von ihm in Anspruch genommenen Leistungen und die Kurtaxe an den Vermieter zu zahlen.
    4.3. Nach dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung mit den Daten der Urlaubsbuchung ist seitens des Gastes der Gesamtbetrag auf das Girokonto des Vermieters zu leisten.

  4. An- und Abreise
    Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Regelungen:
    5.1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung am vereinbarten Anreisetag bis spätestens 16:00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
    5.2. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat der Gast dem Vermieter die Ferienwohnung am vereinbarten Abreisetag bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

  5. Pflichten des Gastes
    6.1. Der Gast hat bei der Übernahme der Ferienwohnung das Inventar und die Einrichtung zu überprüfen. Sollten Beschädigungen oder Mängel vorhanden sein, sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden.
    6.2. Der Gast ist während der Überlassungszeit für die Ferienwohnung verantwortlich. Er hat die Ferienwohnung, die Einrichtung und das Inventar pfleglich zu behandeln und von ihm oder Mitbewohnern verursachte Schäden dem Vermieter unverzüglich zu melden.
    6.3. Der Gast verpflichtet sich, die Regelungen der im Treppenhaus ausgehängten Hausordnung zu beachten. Dazu gehört insbesondere, die Ruhezeiten einzuhalten und übermäßige Lärmbelästigungen zu vermeiden.
    6.4. Der Gast muss übliche Reparaturen oder Zählerstandablesungen (z.B. der Wasseruhr) dulden. In dringenden Fällen ist es dem Vermieter oder einem von ihm Beauftragten gestattet, die Ferienwohnung zu betreten.

  6. Stornierung des Gastes
    7.1. Der Vermieter räumt dem Gast ein jederzeitiges Stornierungsrecht ein. Im Falle der Stornierung des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf folgende Stornierungspauschalen.
    a) Bei Stornierungen bis 180 Tage vor Anreise werden 10 % des vereinbarten Mietbetrages berechnet.
    b) Bei Stornierungen 179-151 Tage vor Anreise werden 12 % des vereinbarten Mietbetrages berechnet.
    c) Bei Stornierungen 150-121 Tage vor Anreise werden 14 % des vereinbarten Mietbetrages berechnet.
    d) Bei Stornierungen 120-91 Tage vor Anreise werden 16 % des vereinbarten Mietbetrages berechnet.
    e) Bei Stornierungen 90-60 Tage vor Anreise werden 20 % des vereinbarten Mietbetrages berechnet.
    f) Bei Stornierungen 59-46 Tage vor Anreise werden 30 % des vereinbarten Mietbetrages berechnet.
    g) Bei Stornierungen 45-30 Tage vor Anreise werden 45 % des vereinbarten Mietbetrages berechnet.
    h) Bei Stornierungen 29-23 Tage vor Anreise werden 60 % des vereinbarten Mietbetrages berechnet.
    i) Bei Stornierungen 22-15 Tage vor Anreise werden 75 % des vereinbarten Mietbetrages berechnet.
    j) Bei Stornierungen 14-1 Tag/e vor Anreise werden 90 % des vereinbarten Mietbetrages berechnet.
    7.2. Alternativ kann der Gast die Berechnung einer konkret ermittelten Entschädigung unter Berücksichtigung einer ggf. erfolgten Ersatzvermietung verlangen.
    7.3 Eine Stornierung muss der Vermieter nur anerkennen, wenn diese in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift im Original erfolgt (per Post zugestellter unterzeichneter Brief). Dabei ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung bei dem Vermieter maßgeblich.

  7. Rücktritt des Vermieters
    8.1. Der Vermieter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn eine gemäß Ziffer 4.3 vereinbarte Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt bei dem Vermieter eingeht.
    8.2. Daneben ist der Vermieter aus wichtigem Grund zum Rücktritt berechtigt, z.B. wenn
    a. der Gast Falschangaben getätigt hat,
    b. ein Fall höherer Gewalt oder sonstige vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände vorliegen, die die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen,
    c. der Vermieter begründeter Weise annehmen muss, dass es durch eine Vermietung an den Gast zu einer Schädigung oder Gefährdung des Vermieters oder sonstiger Personen kommen könnte,
    d. eine Untervermietung oder unbefugte Überlassung vorliegt oder geplant ist.
    8.3. Ein Rücktritt muss in Schriftform erfolgen. (z.B. per E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift oder per Brief mit eigenhändiger Unterschrift, der per Post oder per Fax zugestellt wird)
    8.4. In den unter Ziffer 8. genannten Fällen entsteht seitens des Gastes kein Schadenersatzanspruch.

  8. Urlaube im Winterhalbjahr
    Im Winter außerhalb der Weihnachtsferien herrscht auf Fehmarn in der Regel eine rege Bautätigkeit. Wohnungen und Häuser werden für die nächste Frühjahrs-und Sommersaison hergerichtet und renoviert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in dem jeweiligen Appartementhaus oder in den Nachbarhäusern zu Bautätigkeiten und somit ggf. auch zu Lärm- oder Schmutzbeeinträchtigungen z.B. im Treppenhaus kommen könnte. Bei Interesse an einem bestimmten Zeitraum kann der Gast nachfragen, ob Bauarbeiten bekannt sind und der Zeitraum davon betroffen sein könnte. Im Falle einer Beeinträchtigung kann keine Mietpreisreduktion verlangt werden.

  9. Haftung
    10.1. Für unmittelbare oder mittelbare materielle Schäden haftet der Vermieter nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
    10.2. Für die vom Gast eingebrachten Sachen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
    10.3. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit steht der Vermieter nur für Schäden ein, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

  1. Vertragsstrafen
    11.1. Sollte seitens des Gastes gegen das Rauchverbot oder das Mitbringen von Tieren in den Ferienwohnungen gemäß 2.3. oder 2.4. verstoßen werden, fällt – unabhängig von eventuellen Schadenersatzansprüchen, die der Vermieter haben könnte – für den Buchungszeitraum je angefangene Woche jeweils eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro an. Diese ist vom Gast an den Vermieter zu leisten.
    11.2. Sollte seitens des Gastes gegen das Ladeverbot gemäß 2.5 verstoßen werden, fällt – unabhängig von eventuellen Schadenersatzansprüchen, die der Vermieter haben könnte – eine Vertragsstrafe von 500 Euro je Ladevorgang zzgl. 1 Euro je geladener kWh an.

  2. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine neue zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.